Jubiläumsablass im Heiligen Jahr 2025

Papst Franziskus hat “ für 2025 ein Heiliges Jahr ausgerufen, das mit der Öffnung der Heiligen Pforte in St. Peter
in Rom am Heiligen Abend begonnen hat und bis zum
Hochfest der Erscheinung des Herrn 2026 dauert.
Als Pilger der Hoffnung sind die Gläubigen eingeladen, sich in diesem besonderen Jahr der Botschaft des Evangeliums neu zu öffnen. Dazu hat Papst Franziskus unter anderem verfügt, dass im Heiligen Jahr ein Jubiläumsablass gewonnen werden kann: „Der Ablass lässt uns nämlich entdecken, wie grenzenlos Gottes Barmherzigkeit ist. Es ist kein Zufall, dass einst die Begriffe „Barmherzigkeit“ und „Ablass“ austauschbar waren, eben weil dieser die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt.“ (Spes non confundit, 23).
Die Grundvoraussetzungen für die Gewinnung des Jubiläumsablasses:
- Ehrliche Reue, mit dem Vorsatz, die Sünde zu meiden
- Empfang des Bußsakramentes
- Empfang der Eucharistie
- Gebet in den Intentionen von Papst Franziskus
Der Jubiläumsablass selbst kann in Rom und im Heiligen Land gewonnen werden, aber auch in den jeweiligen Orten eines Bistums, die der Ortsbischof dafür bestimmt hat.
Erzbischof Stephan hat für die Erzdiözese Freiburg festgelegt, dass der Jubiläumsablass u.a in der päpstlichen Basilika in Walldürn gewonnen werden kann.
Alle Informationen finden Sie bei der Deutschen Bischofskonferenz hier
oder als Download:
